Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat am 14.04.2010 (4 C 1001/10) entschieden, dass auch eine „versehntlich“ versandte Werbe-Email nicht zu dulden ist. Ausserdem willige man durch offensiven Werbeauftritt im Internet nicht in die Zusendung von Werbe-Emails ein.

Die durch unsere Kanzlei erstrittene Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, der Zusendung von Werbe-Emails einzudämmen.

Die Entscheidung des AG Tempelhof-Kreuzberg im Original, finden Sie hier.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

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