Sollten Sie im Rahmen des Netzwerkes XING seit den Abendstunden des 21. Juli über mich Nachrichten im Zusammenhang mit der Abmahnung eines anderen Nutzers erfahren haben, nehme ich dazu wie folgt Stellung:
Es trifft zu, dass ich einen Kollegen damit beauftragt habe, den sich nunmehr bitterlich beklagenden Netzwerkteilnehmer wegen unerlaubter Werbenachrichten abzumahnen. Ich hätte dies selbstverständlich selbst tun können, doch gilt der gute, alte Satz: Bei einem Rechtsanwalt, der sich in eigener Sache vertritt, steht fest, dass er zumindest einen dummen Mandanten hat…
Es scheint, dass so mancher Teilnehmer an sozialen Netzwerken meint, er dürfe dort tun, was er anderen Orts zu unterlassen hat. Zumindest was die Regeln für Werbung anbelangt, ist dem nicht so.
Jeder Teilnehmer des Netzwerks wird auf meiner Profilseite in besagtem Netzwerk vollkommen eindeutig darauf hingewiesen, dass ich an Werbung nicht interessiert bin. In der Rubrik „Über mich“ heißt es wörtlich: „Ich freue mich über aufgeschlossene und Menschen mit Ideen…Leute, die mir ihr Produkt verkaufen wollen, haben auch ihre Berechtigung, doch bitte keine Werbung…“
Dass sich alle Teilnehmer des Netzwerks an die Spielregeln halten, ist wohl nicht zu viel verlangt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von XING untersagen es Nutzern insbesondere, andere Nutzer unzumutbar (insbesondere durch Spam) zu belästigen. Dabei wird auf § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Bezug genommen. Danach ist eine unzumutbare Belästigung bei Werbung mittels elektronischer Post stets anzunehmen, wenn diese ohne eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten erfolgt. Wer sogar eine deutliche Ablehnung nicht zur Kenntnis nehmen möchte, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Umso mehr, wenn Teilnehmer meinen, dass ihr Verhalten durch Nachhaken akzeptabler wird. Nein – es wird nur aufdringlicher. Im Übrigen ist mir bekannt, dass ich nicht der Einzige bin, der von dem abgemahnten Teilnehmer ungebeten mit Werbung versorgt wurde. Mit „Abmahnwahnsinn“ hat dies wohl kaum etwas zu tun. Ob Sie sich nun vor mir gewarnt fühlen sollten, wie besagter Teilnehmer anheimstellt, überlasse ich ganz Ihnen.
Nachtrag zum 28.07.2011:
Das besagte XING-Mitglied hat zum gestrigen Tage eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben. Ein Fünkchen Wahrheit wird wohl dabei sein und ganz abwegig war meine Forderung wohl auch nicht, sonst hätten seine Rechtsberater nicht zur Abgabe der Erklärung geraten.
Fakt: Es ist nicht statthaft über XING anderen Mitgliedern per PN unverlangte Werbung zu senden.
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