Das anwaltliche Inkasso oder das Inkasso ist der Einzug von Forderungen durch einen Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt ist Ihr Interessenvertreter, der sich um die Durchsetzung Ihrer Interessen kümmert.
Das Inkasso wird in Deutschland auch von Inkassounternehmen angeboten. Jedoch ist der der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.
Das Problem bei der Beauftragung eines Inkassounternehmen mit der Beitreibung Ihrer Forderung, liegt darin, dass bei gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung im nachhinein ein Anwalt beauftragt werden muss. Die dann unter Umständen doppelt entstehenden Kosten können Sie nicht vom Schuldner ersetzt verlangen, da einige Gerichte der Auffassung sind, dass die vorherige Einschaltung durch ein Inkassounternehmen nicht notwendige Rechtsverfolgungskosten im Rahmen des Verzugsschadens erstattungsfähig sind.
Beauftragen Sie mit Ihrem Inkasso am Besten gleich einen Rechtsanwalt.
Den oftmals wird der Brief von einem Inkassounternehmen von dem professionellen Schuldner nicht mehr ernst genommen, da er weiss, dass zur Durchsetzung Ihrer Forderung ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Stellt sich dann auch die Frage, wer für die Inkassokosten aufkommt. Hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten lesen Sie hierzu unseren Expertentipp.
Sprechen Sie uns an. Wir betreiben das Inkasso auch bei Kleinstforderungen. Bundesweit.
Hier können Sie uns direkt mit dem Inkasso durch einen Rechtsanwalt beauftragen!
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