Das Inkasso sollte gleich in die Hände des Anwalts gegeben werden – Warum?
Der Rechtsanwalt ist Ihr Interessenvertreter, der sich um die Durchsetzung Ihrer Inkassointeressen kümmert.
Das Inkasso wird in Deutschland auch von Inkassounternehmen angeboten. Jedoch ist der der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.
Als Anwalt – ganz gleich ob aus Berlin, Brandenburg oder anderswo – kann und darf er Ihre Forderungen durch Inkassomassnahmen einziehen/beitreiben.
Das Problem bei der Beauftragung eines Inkassounternehmen mit der Beitreibung Ihrer Forderung, liegt darin, dass bei gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung im nachhinein ein Anwalt beauftragt werden muss. Die dann unter Umständen doppelt entstehenden Kosten können Sie nicht vom Schuldner ersetzt verlangen, da einige Gerichte der Auffassung sind, dass die vorherige Einschlatung durch ein Inkassounternehmen nicht notwendige Rechtsverfolgungskosten im Rahemn des Verzugsschadens erstattungsfähig sind.
Beauftragen Sie mit Ihrem Inkasso am Besten gleich einen Anwalt.
Den oftmals wird der Brief von einem Inkassounternehmen von dem professionellen Schuldner nicht mehr ernst genommen, da er weiss, dass zur Durchsetzung Ihrer Forderung ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Stellt sich dann auch die Frage, wer für die Inkassokosten aufkommt. Hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten lesen Sie hierzu unseren Expertentipp.
Oftmals genügt es nicht den Schuldner, z.B. aus Berlin, ein Inkassoschreiben mit zum Teil erheblichen Kosten zu senden und ihn zur Zahlung aufzufordern.
Effektives Inkasso sieht anders aus. Der Anwalt forderte den Schuldner Mittels aussergerichtlichen Anwaltsschreiben auf die Zahlungen zu Leisten. Erfolgt keine Reaktion, so wird das Umfeld des Schuldners ermittelt. Oftmals reicht es auch mit dem Schuldner telefonisch in Kontakt zu treten und ihm auf die möglichen Konsequenzen der Nichtzahlung hinzuweisen.
Aus der Erfahrung wissen wir, dass dann der Schuldner, zum Teil auch mit Ratenzahlungsvereinbarungen, die Zahlungen leistet. Hier übernehmen wir auch die Zahlungsüberwachung.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Ratenzahlungsvereinbarung, dass die Forderung vom Schuldner in Form eines Schuldanerkenntnisses anerkannt wird. Sollte widererwarten keine Zahlungen mehr erfolgen, kann die Forderung vereinfacht tituliert werden.
Sprechen Sie uns an. Wir betreiben das Inkasso durch einen Anwalt auch bei Kleinstforderungen. Bundesweit.
Tel. 030-565 849 415
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jan Waßerfall
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