Nachdem am 12.4.2013 Flexstrom Insolvenz angemeldet hat, haben wir uns bereits mit dem Thema befasst.

Nun ist zu lesen, einige überregionale Netzbetreiber die Verträge mit Flexstrom gekündigt hat.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Schulte-Kaubrügger der Kanzlei White&Case hat am 19.04.2013 mitgeteilt, dass Flexstrom die Lieferung seiner Kunden einstellt.

Was bedeutet das jetzt für die Kunden?

1. Sie bekommen weiterhin Strom aus der Steckdose. Der regionale Grundversorger springt automatisch mit der Stromlieferung ein.

2. Sie sollten den Zählerstand jetzt ablesen, spätestens an dem Tag, wenn Ihnen der Grundversorger schriftlich mitteilt, das er die Versorgung mit Strom übernommen hat.

3. Sie sollten sich einen neuen Stromanbieter suchen, dazu haben Sie drei Monate Zeit.

Bei der Auswahl sollten Sie sich nicht nur vom Preis leiten lassen, sondern insbesondere Vorauszahlungen vermeiden.

Schauen Sie sich auch folgenden Artikel zu Flexstrom an, wenn Sie an den rechtlichen Grundlagen interesssiert sind.

 

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