Auch als Rechtsanwalt der sich viel mit Versicherungsbedingungen auseinandersetzt, passieren Schadensfälle, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
Unser vierbeiniger Mitbewohner wurde seiner Männlichkeit beraubt, und „bedankte“ sich kurzerhand an unserer Tür zur Terrasse.
Jetzt stellt sich die Frage, wer kommt für diesen Schaden (rund 1400 €) auf?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht, da ein sog. Eigenschaden vorliegt. Schäden an eigenen Gegenständen, die durch den eigenen Hund verursacht werden, fallen nicht unter den Schutz.
Die Hausratversicherung ist nicht einschlägig, da nicht versicherter Gegenstand.
Dann fiel mir noch die Wohngebäudeversicherung ein.
Jedoch welche Gefahren sind versichert?
Freuer, Sturm, Hagel, Wasser? Hund als Schadensursache ist nicht aufgeführt. Also wäre auch hier die Wohngebäudeversicherung nicht einschlägig.
Da ich den Bausteine „unbenannte Gefahren“ abgesichert hatte, wäre eine Deckung ggf hier zu erreichen.
Durch diesen Baustein wird der Versicherungsvertrag zu einer quasi „Allgefahrendeckung“, d.h. alles ist versichert, sofern es nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen ist.
Klar ist, das dieser Baustein ein paar Euros extra kostet, doch wer sein Haus absichern will, sollte nicht am falschen Ende sparen, meine ganz persönliche Meinung.
Übrigens wurde der Schaden durch meinen Versicherungsmakler innerhalb von wenigen Stunden reguliert.
Mein persönlicher Dank gilt Herrn Björn Kirsch von Bleil Versicherungsmakler aus Hameln.
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