Für viele Versicherungspolicen ist jedes Jahr Ende September der Stichtag für eine Kündigung. Doch wann ein Wechsel des Anbieters sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Die übliche Kündigungsfrist für Versicherungsverträge ist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, erstmals nach Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer.

Wenn das Versicherungsjahr am 1. Januar beginnt, endet die Kündigungsfrist Ende September. Bei Autoversicherungen beträgt die Frist in der Regel einen Monat. Kündigungsschreiben für Kfz-Versicherungen müssen daher meist erst bis Ende November beim Versicherer eintreffen.

Gute Gründe für einen Wechsel

Regelmäßig werden Versicherungskunden Konkurrenzangebote vorgelegt, die günstigere Prämien oder bessere Leistungen in Aussicht stellen.

Tatsächlich sind die Konditionen der Versicherer unterschiedlich, so dass ein Anbieterwechsel unter Umständen Vorteile bieten kann. Doch das sollte man genau prüfen. Denn manchmal bedeutet der verlockende Preisvorteil auch Einbußen bei der Qualität des Versicherungsschutzes, die nicht immer offensichtlich sein müssen. Hier sollten Sie mit einem Versicherungsmakler oder- vermittler Ihres Vertrauens sprechen.

Alte Vorteile können verloren gehen

Besonders vorsichtig soltlen Lebens- und Krankenversicherte sein. In diesen Sparten werden meistens für die Versicherten Rückstellungen für das Alter und für Rückerstattungen gebildet, die bei einer Kündigung verloren gehen können.

Noch wichtiger: Alle nach Vertragsabschluss aufgetretenen Krankheiten sind voll mitversichert. Bei einem Neuabschluss sind dagegen eine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten zu durchlaufen. Das kann dazu führen, dass der Schutz für bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag übernommen wird. Im ungünstigsten Fall wird der Versicherungsantrag ganz abgelehnt.

Das kann zum Beispiel auch bei einer Hausrat- oder Privathaftpflicht-Versicherung passieren, wenn beim bisherigen Versicherer zu viele Schäden gemeldet wurden.

Erst neu abschließen, dann kündigen

Deshalb sollte man einen bestehenden Versicherungsschutz niemals aufgeben, bevor nicht vom neuen Versicherer die verbindliche Zusage vorliegt, dass der Anschlussvertrag uneingeschränkt zustande gekommen ist.

Damit keine zeitlichen Nöte entstehen, sollte man sich um den Neuabschluss rechtzeitig vor dem Ende der Kündigungsfrist bemühen – wenn überhaupt.

Und ganz wichtig: Lassen Sie sich vom Versicherungsvermittler, die Pflichtinformation nach § 11 VersVermV aushändigen. Aus deisem Informationsblatt geht hervor, ob es sich um einen Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter handelt. Dies ist hinsichtlich der Beratungspflichten und späterer Haftung von entscheidender Bedeutung.

Zu jedem Produkt erhalten Sie vor Vertragsschluss ein Produktinformationsblatt, dass Sie sich genauer Anschauen sollten. Und ganz wichtig, es geht um Ihren Versicherungsschutz, daher Fragen Sie und lassen sich die Antworten schriftlich bestätigen. Den im Zweifel stehen Sie ohne oder schlechterm Versicherungsschutz da.

 

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