Die neue Strassenverkehrsordnung (StVO) hat für viel Wirbel gesorgt. Wer jetzt innerorts mit 21 km/h, bzw ausserorts mit 26 km/h zu viel geblitzt wird, wird ausnahmslos mit einem Fahrverbot belegt. Der Bundesverkehrsminister hat zwar schon nach heftigem Protest Änderungen angekündigt, doch wer jetzt geblitzt wurde, dem hilft das wenig.
Vielleicht aber doch?
Wer einen Bussgeldbescheid erhält sollte unbedingt hiergegen zunächst rechtzeitig Einspruch einlegen. Damit wird die Rechtskraft der Entscheidung gehemmt. Erfahrungsgemäß dauert es dann einige Monate bis das Verfahren von der Bussgeldstelle an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird. Wenn dann die Entscheidung des Amtsgerichts nicht „positiv“ ausfällt, besteht noch immer die Möglichkeit hiergegen beim Oberlandesgericht eine Rechtsbeschwerde einzulegen.
Warum das Ganze?
Nach § 4 Abs. 3 OwiG gilt follgendes:
„(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.“
Wenn man zB am 01.06.2020 gebiltzt wurde und man sich ein Fahrverbot „gefangen“ hat, ist die Entscheidung so lange nicht rechtskrägtig, solange dies eine Gericht nicht festgestellt hat. Wenn jetzt zum Beispiel zum 01.12.2020 die StVO wieder abgemildert wird, und der Bussgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, so könnte es passieren, dass man um das Fahrverbot herumkommt.
Ob und welche Möglichkeiten bestehen, wäre im Einzelfall zu klären. Kommen Sie einfach auf uns zu.